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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werkvertrag zwischen der Akzente-Reisen GmbH und selbst-veranstaltenden Institutionen

Südeuropakarte mit Akzente Zeltcamps

Vorbemerkungen

Die Akzente-Reisen GmbH wünscht sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Reisepartnern. Seit der Gründung hat es in keinem einzigen Fall einen Rechtsstreit mit unseren Kunden gegeben. Und wir möchten, dass dies so bleibt.
Folgende AGB gelten für Werkverträge mit selbstveranstaltenden Organisationen. Sollten Sie nicht selbst als Veranstalter auftreten wollen, fordern Sie bitte unsere Reisebedingungen an.

AGB

Zwischen der Akzente-Reisen GmbH und der buchenden Institution wird folgender Werkvertrag geschlossen:

1. Vertragspartner

Die Akzente-Reisen GmbH bietet der buchenden Institution ein Reisepaket an, welches die buchende Gruppe selbst ausschreibt, mit weiteren Leistungen (zum Beispiel Freizeitleitung, Vortreffen, etc.) versieht und zu einem frei kalkulierten Preis ausschreibt. Die buchende Institution ist Reiseveranstalter im Sinne der Gesetze und hat die rechtlichen Vorschriften zu beachten. Ebenso übernimmt die buchende Institution die gesetzliche Aufsichtspflicht, sofern Reiseteilnehmer nicht volljährig sind bzw. der Aufsicht bedürfen.

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2. Abschluss des Werkvertrages

a) Mit der Anmeldung wird der Akzente-Reisen GmbH der Abschluss eines Werkvertrages aufgrund der gültigen Leistungsbeschreibungen und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich angeboten.
b) Die Anmeldung soll auf dem vorgesehenen Formular erfolgen.
c) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Akzente-Reisen GmbH zustande.
d) Weicht die Auftragsbestätigung in wesentlichen Punkten von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das sich die Akzente-Reisen GmbH 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden hält und das innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) angenommen werden kann.

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3. Zahlungsbedingungen

Unmittelbar nach Vertragsschluss, spätestens 14 Tage danach, ist eine Anzahlung von 15 % auf den Reisepreis, mindestens jedoch 50, - Euro pro gebuchter Person, zu leisten. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Akzente-Reisen GmbH. Der Restbetrag ist unaufgefordert 8 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen.

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4. Leistungen

a) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem konkreten Angebot und den allgemeinen Hinweisen, den Angaben dieser Geschäftsbedingungen sowie aus den hierauf bezogenen Angaben der Bestätigung.
b) Eine eventuelle touristische Einstufung der Unterbringung bezieht sich auf die Klassifizierung im Zielgebiet.

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5. Teilnehmerzahlen

a) Die gebuchte Teilnehmerzahl ist verbindlich. Bei Unterschreitung ist der gesamte Reisepreis zu entrichten. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Akzente-Reisen GmbH (möglich durch Zubuchen des Flexitarifs + Stornoschutz).
b) In einigen Fällen besteht ggf. die Möglichkeit, die gebuchte Teilnehmerzahl zu erhöhen. Bitte fragen Sie diese Möglichkeit schriftlich an. Die endgültige Teilnehmerzahl ist der Akzente-Reisen GmbH spätestens 31 Tage vor Reisebeginn mitzuteilen.

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6. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

a) Die Akzente-Reisen GmbH ist berechtigt, bis zur 16. Woche vor Reiseantritt vom Vertag zurückzutreten, falls die Objektauslastung insgesamt nicht ausreichend ist oder das Objekt aus anderen Gründen nicht zur Verfügung steht. Alle eingezahlten Beträge werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ein weiterer Anspruch gegen die Akzente-Reisen GmbH wird ausgeschlossen.
b) Abweichungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die nicht von der Akzente-Reisen GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen.
c) Die Akzente-Reisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine wesentliche Änderung des Vertrages unverzüglich zu unterrichten.
d) Liegt zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten, ist die Akzente-Reisen GmbH berechtigt, den Preis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. Die Akzente-Reisen GmbH sichert zu, dass bei einer notwendigen Erhöhung nur die tatsächlich höheren Kosten (z. B. für Transport, Fähre, Wechselgebühren, Mehrwertsteuer, Kurtaxe, Platzgebühren etc.) weitergegeben werden.
e) Liegt die Preiserhöhung über 5 %, sichert die Akzente-Reisen GmbH dem Kunden ein kostenloses Sonderkündigungsrecht zu. Alternativ hat der Kunde das Recht, eine gleichwertige Ersatzreise zu buchen, sofern die Akzente-Reisen GmbH eine solche Reise anbieten kann.

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7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und die gesamte Gruppenbuchung stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Akzente-Reisen GmbH. Die Rücktrittserklärung sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verlangt die Akzente-Reisen GmbH eine angemessene Entschädigung. Die Akzente-Reisen GmbH macht im Falle einer Stornierung einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend, der nach unten genannten Kriterien gestaffelt ist. Er beträgt (pro gebuchter Person in % des Reisepreises):
bis zu 35 Wochen vor Reiseantritt: 15 %
34 bis 30 Wochen vor Reiseantritt: 30 %
29 bis 24 Wochen vor Reiseantritt: 45 %
23 bis 16 Wochen vor Reiseantritt: 60 %
15 bis 09 Wochen vor Reiseantritt: 75 %
08 bis 04 Wochen vor Reiseantritt: 85 %
03 bis 01 Wochen vor Reiseantritt: 95 %
Bei Absagen weniger als eine Woche vor Reiseantritt 97 % des Gesamtpreises pro gebuchter Person.
Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen,
dass der Akzente-Reisen GmbH ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
c) Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderung. Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

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8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber der Akzente-Reisen GmbH nur unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen: Akzente-Reisen GmbH, Friesenstraße 13-15, 26789 Leer. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.

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9. Gewährleistung

a) Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wenn der Kunde es nicht schuldhaft unterlässt, bei der sofortigen Behebung des Mangels in ihm zumutbarem Rahmen mitzuwirken und den aufgetretenen Mangel sofort der Akzente-Reisen GmbH anzuzeigen.
b) Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Akzente-Reisen GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Werkvertrag kündigen. Der Kunde schuldet der Akzente-Reisen GmbH dann den auf die in Anspruch genommene Leistung entfallenden Teil des Reisepreises.
c) Sobald ein Mangel auftritt, ist die buchende Institution verpflichtet, alles ihr Mögliche zu tun, um Schaden abzuwenden oder zu verringern. Verweigert die buchende Institution die zumutbare Mitwirkung und vergrößert sich dadurch der Schaden, kann die Akzente-Reisen GmbH die Ansprüche um die Summe kürzen, die erspart worden wäre, hätte die Institution die Mitwirkung nicht verweigert. Zum Vorgehen im Falle des Auftretens eines Mangels wird auf Ziffer 10 verwiesen.

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10. Mitwirkungspflicht der buchenden Institution

a) Die buchende Institution ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere verpflichtet sie sich, Beanstandungen unverzüglich an die Akzente-Reisen GmbH weiterzuleiten, damit die Akzente-Reisen GmbH Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe hat. Zur späteren Überprüfung der Leistungsstörung ist es unbedingt erforderlich, ein Protokoll anzufertigen, das von der buchenden Institution und vom Akzente-Reisen GmbH-Ansprechpartner vor Ort zu unterzeichnen ist. Wenn über den Inhalt des Protokolls keine Einigung erzielt werden kann, fertigt die buchende Institution ein von mehreren Zeugen unterschriebenes Protokoll an und übermittelt dies unmittelbar an die Akzente-Reisen GmbH.

b) Die Akzente-Reisen GmbH bietet keinerlei gegen Gebühr buchbare Sport- Kultur- Verpflegungs- oder Ausflugsangebote selbst an. Diese werden in jedem Fall von fremden Leistungsträgern angeboten, ebenso alle Busfahrten mit ausländischen Verkehrsmitteln außerhalb der von der Akzente-Reisen GmbH bereitgestellten An- und Abfahrt.
c) Sollten diese Fremdleistungen Grund zur Mängelanzeige geben, ist diese direkt an den Leistungsträger zu richten. Eventuelle Ansprüche gegen Leistungsträger sind von der buchenden Institution direkt an diese zu stellen.

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11. Insolvenzschutz

a) Die Akzente-Reisen GmbH als Paketreiseveranstalter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der Gesetze.
b) Die buchende Institution tritt dem Endkunden gegenüber als Reiseveranstalter auf. Sie übernimmt alle daraus resultierenden Pflichten. So hat sie zum Beispiel sicherzustellen, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses dem Reisenden der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen der Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise, erstattet werden. Über die gesetzlichen Vorschriften, die Sie als Reiseveranstalter gegenüber Ihren Kunden haben, informieren wir Sie auf Anfrage gern.

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12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

a) Die buchende Gruppe hat die Reisenden auf die notwendigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften hinzuweisen. Der Hinweis erstreckt sich auch auf die eventuellen Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie auf gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Die Akzente-Reisen GmbH wird der buchenden Institution auf Anfrage entsprechende Informationsquellen benennen.
b) Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von der buchenden Gruppe nicht eingehalten werden, sodass deswegen die Reise nicht angetreten werden kann, gehen alle Nachteile, die die buchende Institution deswegen erleidet, zu ihren Lasten. Die Akzente-Reisen GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.

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13. Versicherungen

a) Ein Versicherungsschutz ist im Preisangebot nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes zugesichert ist.
b) Zur Sicherheit empfiehlt die Akzente-Reisen GmbH der buchenden Gruppe den Abschluss geeigneter Versicherungen. Die Akzente-Reisen GmbH empfiehlt der buchenden Institution zudem, den Endverbrauchern eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung anzubieten.
c) Darüber hinaus wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen. Ebenso empfiehlt die Akzente-Reisen GmbH, zu überprüfen, ob eine Veranstalterhaftpflicht vorliegt und ob dem Reiseteilnehmer gegenüber Sicherungsscheine ausgestellt werden müssen.

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14. Hausordnung / Platzordnung

Grundsätzlich hat sich jede Gruppe so zu verhalten, dass keine anderen Personen gestört werden. So ist z. B. die Nachtruhe ab 22.00 Uhr in allen Camps obligatorisch. Die jeweilige Hausordnung / Campingplatzordnung ist für alle Reiseteilnehmer bindend. Bei Verstoß können einzelne Reiseteilnehmer des Platzes bzw. des Hauses verwiesen werden. Die Nachteile gehen zu Lasten der buchenden Institution.
Bei mehrmaligem Verstoß gegen die entsprechende Ordnung kann die gesamte Gruppe nach Abmahnung des Platzes bzw. des Hauses verwiesen werden.
Die Nachteile gehen zu Lasten der Gruppe.

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15. Beförderungskosten

a) Eine Vielzahl der angebotenen Reisen ist so geplant, dass lange Beförderungsketten gebildet werden. Diese Einsparungen sind in der Kalkulation berücksichtigt. Soweit Reisen mit Beförderung ausgeschrieben werden, ist nur im Einzelfall eine Buchung ohne Beförderung möglich. In diesem Fall wird zur Deckung der Leerfahrtskosten ein zusätzliches Entgelt fällig. Die Buskosten gelten für Abfahrtsorte aus Nordrhein-Westfalen. Für andere Abfahrtsorte können besondere Beförderungskosten berechnet werden.
b) Es ist nur eine Einladestelle im Preis enthalten. Weitere Zustiegsorte sind nur gegen gesonderte Gebühr möglich. Wir behalten uns vor, weitere Personen oder Gruppen im Bus zu befördern, sofern nicht ausdrücklich eine Alleinbelegung als Zusatzleistung gebucht wurde.

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16. Erwartete Mithilfe

a) Die Reinigung der Häuser und Camps obliegt der Gruppe. Das gilt in der Regel auch für die Selbstversorgerküchen, Sanitärhäuser und Badezimmer. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist, sind die Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Putzlappen von der buchenden Institution zu stellen. Die Akzente-Reisen GmbH stellt dafür Besen, Schrubber und Eimer zur Verfügung.
b) Bei Campingfreizeiten sorgt die buchende Institution für Schlafsäcke und Luftmatratzen, Besteck und Geschirr sowie für Geschirrtücher und Toilettenpapier.
c) Bei Hausfreizeiten sind die Betten in der Regel selbst zu beziehen und zu machen. Alle genutzten Räume sind selbst zu reinigen, der Müll ist selbst zu entsorgen. Es wird kein Zimmerservice angeboten.
d) Bei Reisen mit Verpflegung wird die Mithilfe bei den Tisch- und Küchendiensten erwartet.
e) Bei allen Reisen sind Handtücher und Bettwäsche mitzubringen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist. Zum Teil können sie vor Ort gegen Gebühr ausgeliehen werden. Alle Zelte, Zimmer und Funktionsräume sowie das Außengelände sind sauber zu hinterlassen. Eine eventuell notwenige Endreinigung durch Akzente wird gesondert in Rechnung gestellt.
e) Für evtl. Beschädigungen wird eine Kaution in Höhe von 30,-€ pro Person erhoben.
f) Für eine evtl. nicht ordnungsgemäße Endreinigung wird eine Kaution in Höhe von 400,-€ erhoben.
g) Liegen keine Beschädigungen vor und wird das Camp/Haus und die Küche sauber verlassen, wird die Kaution nach Beendigung der Reise zurückgezahlt.

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17. An- und Abreise / Busfahrt

a) Auf allen Reisen mit Busfahrt werden moderne Reisebusse eingesetzt. Je Teilnehmer kann ein Gepäckstück sowie ein Handgepäckstück transportiert werden. Die Mitnahme von weiterem Gepäck wie Spielen, Materialien oder Lebensmitteln kann nicht garantiert werden. Der Bus darf nicht überladen werden. Wenn Sie zusätzliches Gepäck mitnehmen möchten, buchen Sie bitte bis 6 Monate vor Abfahrt einen gesonderten Gepäckanhänger (gegen Gebühr).

b) Am Anreisetag können die Reiseteilnehmer ihre Zimmer bzw. ihre Zelte in der Regel erst um 16 Uhr belegen. Am Abreisetag ist die Anlage bis 9 Uhr gereinigt zu räumen. Bei Busreisen, die mit einer Fährüberfahrt verbunden sind, können andere Zeiten erforderlich werden. In der Regel befinden sich für ca. 10 Stunden zwei Gruppen vor Ort, um den Busfahrern die benötigten Pausen zu ermöglichen.

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18. Küchenbenutzung / Selbstverpflegung

a) Der buchenden Institution steht bei Selbstversorgerfreizeiten eine Kochmöglichkeit zur Verfügung, sofern diese in der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Die buchende Institution hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften (auch die des Gastlandes) eingehalten werden. Die Akzente-Reisen GmbH stellt auf Anfrage gern Informationen zur Verfügung.
b) Die buchende Institution stimmt ausdrücklich zu, dass sie selbst jegliche Haftung, die sich aus der Selbstverpflegung ergibt, übernimmt und die Akzente-Reisen GmbH von allen daraus resultierenden Ansprüchen freistellt.

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19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
b) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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20. Gerichtsstand

Der Kunde kann Akzente Reisen an dessen Sitz verklagen.

Akzente-Reisen GmbH
Friesenstraße 13-15
26789 Leer

Telefon: (04 91) 45 43 6-0
Telefax: (04 91) 45 43 6-10
eMail: info@akzente-reisen.de

Geschäftsführer: Hermann Meyering
Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 111065
Steuernummer: 60/201/15309
USt-IDNr.: DE180129573



Stand der AGB: 01.07.2012
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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Praktikanten

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Akzente Telefon
(0491) 45 43 6-0
Mo.-Fr. 8:00-17:00 Uhr
info@akzente-reisen.de


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